Briefwahl zur Europawahl

Vom 23. bis 26. Mai 2019 wird in Europa das 9. Europäische Parlament gewählt.

Für die Europawahl vom 23. bis 26. Mai 2019 kann die Briefwahl genutzt werden. Die benötigten Unterlagen können durch Rücksendung des Antrags auf der Wahlbenachrichtigung oder schriftlich/per E-Mail bei der Gemeinde beantragt werden.

Auch eine persönliche Abholung ist möglich, bei der die Briefwahl direkt ausgeübt werden kann.

Die Briefwahl kann bereits vor der Zustellung der Wahlbenachrichtigung beantragt werden. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich, aber eine Vollmacht für eine andere Person ist erlaubt.
Die Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag vor der Wahl bis 18:00 Uhr beantragt werden. In Ausnahmefällen können sie noch am Wahltag bis 15:00 Uhr beantragt werden, zum Beispiel bei plötzlicher Erkrankung. Der Wahlbrief muss ausreichend frankiert werden, wenn er aus dem Ausland verschickt wird. In Deutschland ist der Versand portofrei.

Alle Wahlbriefe müssen bis zum Wahltag um 18:00 Uhr bei der angegebenen Stelle eingegangen sein. Später eingegangene Wahlbriefe werden nicht berücksichtigt. Dank der Briefwahl ist es auch bei Abwesenheit möglich zu wählen.