Briefwahl zur Europawahl

Vom 23 bis 26 Mai 2019 wird in Europa das 9. Europäische Parlament gewählt.
In Deutschland ist der Wahltag der 26. Mai.


Die dafür nötigen Unterlagen erhalten Sie am einfachsten durch Rücksendung des ausgefüllten Antrags auf der Wahlbenachrichtigung. Sie können aber auch schriftlich oder per Email bei Ihrer Gemeindebehörde beantragt werden.
Viele Gemeinden stellen auch ein Online-Formular für den Antrag bereit.

Alternativ können Sie die Unterlagen auch persönlich bei der Gemeinde abholen. In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, die Briefwahl direkt an Ort und Stelle auszuüben.

Was jedoch nicht jeder weiß: Die Briefwahl kann bereits vor der Zustellung der Wahlbenachrichtigung beantragt werden.

Eine telefonische Antragstellung ist dagegen nicht möglich.

Sie können den Antrag auch für eine andere Person stellen.
In diesem Fall müssen Sie eine schriftliche Vollmacht im Original vorlegen.

Die Gemeindebehörde versendet die Briefwahlunterlagen dann an die Wohnanschrift oder – auf Wunsch – auch an eine andere Adresse, z.B. die Urlaubsanschrift.

Die Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag vor der Wahl bis 18:00 Uhr beantragt werden.
In Ausnahmefällen können die Briefwahlunterlagen noch am Wahltag bis 15:00 Uhr beantragt werden, zum
Beispiel bei plötzlicher Erkrankung.
Die Briefwahlunterlagen können dann durch eine Person des Vertrauens mit schriftlicher Vollmacht und dem Ausweis bei der Gemeindebehörde abgeholt und dort bis 18:00 Uhr wieder abgegeben werden.

Briefwahl ist auch aus dem Ausland möglich. Der Wahlbrief muss dann aber auf eigene Kosten ausreichend frankiert werden. Wird der Wahlbrief innerhalb Deutschlands verschickt, ist der Versand portofrei.
Alle Wahlbriefe müssen am Wahltag bis spätestens 18:00 Uhr bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle eingegangen sein. Achten Sie daher auf rechtzeitige Versendung, denn später eingegangene Wahlbriefe werden bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt.

So ist wählen, dank Briefwahl, auch bei Abwesenheit kein Problem.